Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
Als Unternehmen haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es unter anderem auch, alle organisatorischen, sachlichen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei sind ein leistungsstarker Arbeitsschutz und die Vermeidung von Unfällen von essentieller Bedeutung.
In Zeiten eines immer höheren Warenumschlags gilt es, sowohl die Fahrer und Mitarbeiter als auch die transportierten Waren, Regale und andere Maschinen jederzeit zuverlässig zu schützen. Arbeitsabläufe müssen dabei zunehmend schneller, flexibler und effizienter gestaltet werden, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Durch diese Herausforderungen steigt auch das Risiko von Zwischenfällen und Unfällen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) übernimmt das Thema Arbeitssicherheit auch in Ihrem Unternehmen.
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetztes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
§ 1 Absatz 1 Satz 1 ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Leistungsüberblick unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
Professionelle Beratung und Betreuung bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit
Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Prävention und Lösungskonzepte nach umfangreicher Analyse Ihrer Abläufe
Unsere Leistungen im Detail
Betreuung
Wir bieten Ihnen sowohl eine umfassende Grundbetreuung als auch eine betriebsspezifische Betreuung zum Thema Arbeitssicherheit. Dadurch gewährleisten wir, dass jedes Unternehmen eine gleichwertige sowie hochqualitative Beratung und Betreuung erhält.
Gefährdungsbeurteilung
Gemeinsam mit Ihnen bewertet unsere Fachkraft jeden Arbeitsbereich nach seiner Gefährdung und Belastungen. Dieses Ergebnis wird daraufhin dokumentiert, ebenso wie die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis der Überprüfung.
Begehung der Arbeitsstätten
Die Begehung der Arbeitsstätte ermöglicht unseren Experten einen Überblick über den bestehenden Sicherheitsstand. Dabei wird Ihr Betrieb in verschiedene Arbeitsbereiche unterteilt, um getrennt voneinander betrachtet werden zu können.
Erfassung der Arbeitsbereiche
Nach einer Begehung Ihres Betriebes durch unseren Experten und die Aufteilung in verschiedene Arbeitsbereiche, kann eine maßgeschneiderte Betreuung und eine zuverlässige Abgrenzung der Zuständigkeiten erarbeitet und im folgenden gewährleistet werden.
Prüfung der Arbeitsmittel
Die Prüfung der Arbeitsmittel muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, von einer dazu befähigten Person erfolgen. Als Arbeitsmittel gelten dabei alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge oder Anlagen, die in Ihrem Unternehmen verwendet und eingesetzt werden.
Schulung und Unterweisung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrenstoffverordnung müssen Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden, um rechtzeitig Gefährdungen und Belastungen zu erkennen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen Schulungen und Unterweisungen für Ihre Beschäftigten an.
Wir beraten Sie gerne
Alles was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zeit- und Kostenersparnis
Prävention durch erkennen und minimieren von Gefährdungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisieren
Gesetzliche Vorgaben zum Thema Arbeitsschutz
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“
„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.“
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