Jährliche Unterweisung

für Gabelstapler, Teleskopstapler, Baumaschinen, Kräne und Arbeitsbühnen

jährliche unterweisung

Eine jährliche Unterweisung ist gesetzlich Vorgeschrieben und dient insbesondere der Unfallverhütung. Dabei werden vor allem die Kenntnisse zu geltenden Vorschriften aufgefrischt und teilweise vertieft, sowie Wissenslücken gefüllt als auch mögliche riskante Verhaltensweisen deutlich gemacht. Außerdem wird die eigene Pflichterfüllung verstärkt, dass Unfallrisiko verringert und daher abschließend die individuelle Betriebssicherheit erhöht.

Jährliche Unterweisung Wissens Auffrischung

Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften schreiben zur Auffrischung eine Unterweisung pro Jahr vor

Jährliche Unterweisung regelmäßige Wiederholung

Auffrischung des vermittelten Wissens durch regelmäßige Wiederholungen

kurze Schulung

Vermittlung aller relevanten Informationen in kurzer und intensiver Unterweisung

Wer muss sich jährlich unterweisen lassen?

  • Bediener von Flurförderzeugen (Gabelstapler & Teleskopstapler)
  • Bediener von Brückenkranen (Hallenkran) und Säulenkranen sowie Schienenlaufkatzen usw.
  • Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Bediener von Erdbaumaschinen
  • Jeder, der Ladung transportiert und diese sichert
Gabelstapler Schulung
Ablauf Schulung

Ablauf jährliche Unterweisung

Besprechung verschiedener Themen aus den Bereichen der Unfallverhütungsvorschriften. Konkretes aufzeigen an Unfallbeispielen und Unfallbildern mit umfangreichem Anschauungsmaterial (Videos und Fotos).

Ihr Leistungspaket

  • Softdrinks und Kaffee
  • Schulungsunterlagen
  • Qualifizierte und erfahrene Fahrlehrer
  • Neueste Technik
  • Teilnahmezertifikat
Leistungspaket Schulungen

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.

Jungbluth-Mitarbeiter Mara Wedhorn
Mara Wedhorn
Jährliche Unterweisung

Unsere aktuellen Schulungstermine

Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine und können Ihre passende Schulung einfach bequem online buchen.

Jährliche Unterweisungen nach Fahrzeugen

Jährliche Unterweisung Staplerfahrer

Für Bediener von
Gabelstaplern & Lagertechnik

Bediener von diesen Fahrzeugen müssen jährlich eine Unterweisung absolvieren. Neben einer Auffrischung in den Vorschriften, werden Kenntnisse in der Fahrzeugkunde, wie Stapleraufbau, Standsicherheit sowie Pflege, Wartung und korrektes Batterie laden behandelt. Zudem werden Neuerungen thematisiert und mit unserem Trainer Unfallbeispiele aus der Praxis analysiert.

Jährliche Unterweisung Teleskoplader

Für Bediener von Teleskopladern

Wenn Sie regelmäßig einen Teleskopstapler bedienen, benötigen Sie jährlich eine Unterweisung. In unserer Unterweisung frischen wir Ihr Gedächtnis in den rechtlichen Grundlagen auf und informieren Sie über Neuerung auf diesem Gebiet. Außerdem werden Lehrgangsinhalte, wie Aufbau und Funktion eines Teleskopstaplers, Standsicherheit, Transport und Verladung behandelt.

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen

Für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen laut Gesetzgeber einmal jährlich eine Unterweisung absolvieren. Unsere Trainer verschaffen Ihnen dabei ein Update in der Fahrzeugkunde in Punkten wie z.B. Unfallschwerpunkte und Standsicherheit. Außerdem erhalten Sie auch wichtige Informationen zu technischen Neuerungen und eine Auffrischung in den geltenden rechtlichen Grundlagen.

Jährliche Unterweisung Kran

Für Bediener von Kränen

Falls der Abschluss Ihres Kranscheins bereits mehr als ein Jahr zurückliegt, sind Sie dazu verpflichtet an einem Auffrischungskurs teilzunehmen. Bei Ihrer Unterweisung lernen Sie Neuerungen und Unfallbeispiele kennen und frischen Ihr Wissen der Vorschriften und Fahrzeugkunde auf.

Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinen

Für Bediener von Erdbaumaschinen

Bringen Sie Ihr Wissen in Bezug auf Baumaschinenführung auf den aktuellsten Stand und erfüllen Sie die Anforderungen nach der DGUV Vorschrift 1 § 4. Durch unsere eintägige Unterweisung sind Sie zudem für ein Jahr auf der sicheren Seite.

Jährliche Unterweisung Ladungssicherung

Für Ladungssicherung

Unsere Jährliche Unterweisung informiert Sie über den geltenden Stand in Bezug auf rechtliche Grundlagen und zeigt Ihnen dabei geeignete Hilfsmittel, um eine fachgerechte Sicherung Ihrer Transportgüter vornehmen zu können.

Inhouse-Schulungen

Inhouse

Schulungen auch in Ihrem Haus möglich

Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.

Sie würden gerne mehrere Mitarbeiter in Ihrem eigenen Betrieb schulen? Wir schulen auf Anfrage auch sehr gerne bei Ihnen vor Ort.
Dadurch können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf Ihren eigenen Gabelstaplern und in Ihrer vertrauten Umgebung das Fahren erlernen.

Nicht die passende Unterweisung gefunden? Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.

Jungbluth-Mitarbeiter Mara Wedhorn
Mara Wedhorn

Gesetzliche Grundlagen

(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1.vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2.erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3.Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.

(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.

(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.

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