elektrische Nutzfahrzeuge
100 % wirksam
- Kompakte Leichtfahrzeuge
- Straßenzulassung
- Indoor einsetzbar, da komplett emissionsfrei
- Reichweiten bis zu 150 km
- Auch für schwere Aufgaben bis 1,2 t einsetzbar
- Perfekt für Stop & Go-Einsätze
- Ergonomisch durchdacht und konstruiert
100 % zweckmäßig
- Überall aufladbar
- Exzellentes und einfaches Handling
- Aufbauten für nahezu jede Anwendung
- Ausstattungen für jeden Bedarf
- Wahlfreiheit bei den Batterien
- Zubehör: Lock- & Work-Konzept
100 % wirtschaftlich
- Niedrige Betriebskosten
- Vielseitig einsetzbar
- Energierückgewinnung durch Rekuperation
- Zuverlässig und langlebig
- Wartungsfreundlich
- Erfahrener Hersteller: 25 Jahre Goupil
Unsere elektrischen Nutzfahrzeuge im Überblick
Wir beraten Sie gerne
Mit nur einer Maschine lassen sich fast alle Anwendungen abdecken. Leichte, emissionsfreie Elektronutzfahrzeuge. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Lassen Sie sich jetzt umfassend zu unserer elektrischen Nutzfahrzeugen beraten.
Goupil e-Nutzfahrzeuge sind förderfähig
Investitionen in die Elektromobilität werden von öffentlicher Hand breitflächig gefördert. Parallel zu den staatlichen Förderprogrammen (BAFA) offerieren Bundesministerien, die Bundesländer und Kommunen bis hin zu regionalen Energieversorgern zahlreiche Förderprogramme. Diese gelten für die Investition in e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur.
Unser zertifizierter Förderberater kennt den Markt und Ihre Chancen. Mit einem ausgefeilten Förderkonzept und der fallweisen Kombination von aktuellen Programmen lassen sich die Investitionskosten für Ihr neues oder auch gebrauchtes Elektrisches Nutzfahrzeug erheblich reduzieren!
Es werden alle Goupil-Fahrzeuge mit einer N1 Zulassung gefördert.
Die Förderung kann bis zu 9.000 € betragen. Dabei belaufen sich 6.000 € auf den Bundesanteil und weitere 3.000 € auf einen Händleranteil.
Grundsätzlich sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine und Körperschaften sowie auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH) förderberechtigt. Weiterhin auch Abwasser-Zweckverbände, Friedhöfe und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Sobald ein elektrisches Nutzfahrzeug erworben wurde, reicht der Endkunde die Rechnung im Rahmen eines vereinfachten Antragsverfahren online ein und beantragt dabei die Förderung.
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