Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Unternehmen haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es unter anderem auch, alle organisatorischen, sachlichen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei sind ein leistungsstarker Arbeitsschutz und die Vermeidung von Unfällen von essentieller Bedeutung.
In Zeiten eines immer höheren Warenumschlags gilt es, sowohl die Fahrer und Mitarbeiter als auch die transportierten Waren, Regale und andere Maschinen jederzeit zuverlässig zu schützen. Arbeitsabläufe müssen dabei zunehmend schneller, flexibler und effizienter gestaltet werden, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Durch diese Herausforderungen steigt auch das Risiko von Zwischenfällen und Unfällen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) übernimmt das Thema Arbeitssicherheit auch in Ihrem Unternehmen.
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetztes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
§ 1 Absatz 1 Satz 1 ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Leistungsüberblick unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)
Professionelle Beratung und Betreuung bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit
Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Prävention und Lösungskonzepte nach umfangreicher Analyse Ihrer Abläufe
Unsere Leistungen im Detail
Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen
Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und PSA im Sinne der Arbeitssicherheit
Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
Unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
Erstellung von Betriebsanweisungen
Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
Erstellung von Unfallmeldungen
Erstellung eines Lärmkatasters
Wir beraten Sie gerne
Alles was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Zeit- und Kostenersparnis
Prävention durch erkennen und minimieren von Gefährdungen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisieren
Gesetzliche Vorgaben zum Thema Arbeitsschutz
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“
„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.“
Sicherheitslösungen von Jungbluth
Das könnte Sie auch interessieren
Linde safety guard
Dieses innovative System erhöht sofort die Sicherheit in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs, sowohl für den Fahrer als auch für Fußgänger.
sicherheit
Für Fahrer und den Schutz von Gütern und Fahrzeugen bieten wir eine breite Palette von Sicherheits- und Fahrassistenzsystemen.
Schulungen
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Schulungslösungen für Ihr Unternehmen! Dazu zählen unter anderem der Stapler- oder Hubarbeitsbühnenschein.