Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Unternehmen haben Sie eine Vielzahl gesetzlicher Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es unter anderem auch, alle organisatorischen, sachlichen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei sind ein leistungsstarker Arbeitsschutz und die Vermeidung von Unfällen von essentieller Bedeutung.
In Zeiten eines immer höheren Warenumschlags gilt es, sowohl die Fahrer und Mitarbeiter als auch die transportierten Waren, Regale und andere Maschinen jederzeit zuverlässig zu schützen. Arbeitsabläufe müssen dabei zunehmend schneller, flexibler und effizienter gestaltet werden, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Durch diese Herausforderungen steigt auch das Risiko von Zwischenfällen und Unfällen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) übernimmt das Thema Arbeitssicherheit auch in Ihrem Unternehmen.
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetztes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
§ 1 Absatz 1 Satz 1 ASiG – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Leistungsüberblick unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

Professionelle Beratung und Betreuung bei allen Fragen zur Arbeitssicherheit

Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Prävention und Lösungskonzepte nach umfangreicher Analyse Ihrer Abläufe
Unsere Leistungen im Detail

Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation

Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und PSA im Sinne der Arbeitssicherheit

Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen

Unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen

Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen

Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)

Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement

Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

Erstellung von Betriebsanweisungen

Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen

Erstellung von Unfallmeldungen

Erstellung eines Lärmkatasters
Wir beraten Sie gerne
Alles was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Zeit- und Kostenersparnis

Prävention durch erkennen und minimieren von Gefährdungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisieren
Gesetzliche Vorgaben zum Thema Arbeitsschutz
„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.“
„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.“
Sicherheitslösungen von Jungbluth
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