Den Staplerschein machen
In unserer zweitägigen Staplerschein Schulung, vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Grundlagen zum sicheren und eigenständigen Bedienen eines Gabelstaplers. Dabei wird am ersten Tag der theoretische Teil zum Erlangen eines Staplerscheins behandelt und abschießend in einer Prüfung dokumentiert.
Am darauffolgenden zweiten Tag der Schulung wird dann der praktische Teil, anhand verschiedener Gabelstapler mit unterschiedlichen Trainingssituationen, geübt, vertieft und abschließend durch eine Fahrprüfung abgenommen.
Sollten Sie bereits praktische Erfahrung im Umgang mit Gabelstaplern haben, können Sie auch an unserem verkürzten Tages-Kurs für erfahre Staplerfahrer teilnehmen und sich die praktischen Übungen sparen. Dadurch können Sie auch in nur einem Tag den Staplerschein machen.
Erfahrenes und hochqualifiziertes Trainerteam
Getränke, Mittagessen und Snacks werden bereitgestellt
Starke Praxisorientierung sorgt für leichtes Verständnis
Der Ablauf einer Staplerschein Schulung
Erster Tag, theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Fahrbetrieb
- Verfahren von Lasten
- Regelmäßige Prüfungen
- Retten aus Gefahrensituationen
- Abschließende schriftliche Prüfung
Zweiter Tag, praktischer Teil
- Tägliche Einsatzprüfung des Gabelstaplers
- Fahrübungen mit verschiedenen Gabelstaplern in unterschiedlichen Trainingssituationen
- Abschließende praktische Fahrprüfung
Ihr Leistungspaket im Überblick
- Erfrischungsgetränke und Kaffee über die gesamte Schulungsdauer
- Warmes Mittagessen
- Umfangreiche Schulungsunterlagen
- Hochqualifizierte und erfahrene Trainer
- Neueste Technik und Training mit verschiedenen Linde Gabelstaplern
- Teilnahmezertifikat in Form eines Fahrausweises bei bestandener Prüfung
Vorteile des Staplerscheins bei Jungbluth
Erfahrene und hochqualifizierte Trainer aus der Praxis
Verschiedene Modelle mit den vielen Trainingsübungen
Die Verpflegung in Form von Getränken, Mittagessen und Snacks ist inklusive
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.
Unsere aktuellen Schulungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine und können Ihre passende Schulung einfach bequem online buchen.
Schulungen auch in Ihrem Haus möglich
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.
Sie würden gerne mehrere Mitarbeiter in Ihrem eigenen Betrieb schulen? Wir schulen auf Anfrage auch sehr gerne bei Ihnen vor Ort.
Dadurch können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf Ihren eigenen Gabelstaplern und in Ihrer vertrauten Umgebung das Fahren erlernen.
Häufig gestellte Fragen zum Staplerschein
Die Kosten für den Staplerschein liegen zwischen 234,40 € für Personen mit Fahrpraxis und 267,60 € für Fahranfänger (zzgl. MwSt.).
Jeder der innerbetrieblich ein Flurförderzeug fahren soll (Eine konkrete Begriffsbestimmung wobei es ich bei einem Flurförderzeug handelt, finden Sie in der DGUV Vorschrift 68 §2.
Die Berufsgenossenschaften verlangen über die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 §7 von ihren Mitgliedern, jene Mitarbeiter welche ein Flurförderzeug bedienen sollen, zu befähigen, d.h. entsprechend auszubilden.
Weiterhin fordert das Arbeitsschutzgesetz in §12 eine „Unterweisung“, welche mit einer Ausbildung gleich zusetzen ist.
- Man muss 18 Jahre alt sein
- körperlich und geistig geeignet sowie tauglich sein
- Eine entsprechende Ausbildung in Theorie und Praxis erfolgreich abschließen
- Eine Betriebliche Ausbildung. In Form eines gerätebezogenen Teils vor Ort und Vertrautheit mit den betrieblichen Gegebenheiten
- Ein PKW–Führerschein ist im innerbetrieblichen Einsatz nicht erforderlich
Alle Flurförderzeuge nach Begriffsbestimmung der DGUV Vorschrift 68 §2, die innerbetrieblich eingesetzt werden, die motorbetrieben sind und zudem über einen Fahrersitz oder Fahrerstand verfügen.
Beispielsweise handelt es sich bei einer Baumaschine, einem Kran oder einer Hubarbeitsbühne laut Definition nicht um ein Flurförderzeug. Daher benötigen diese Geräte eine andere Ausbildung.
Nein, die Grundausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 Stufe 1 beinhaltet vorrangig Frontstapler, d.h. für gewisse Flurförderzeuge schreibt dieser Grundsatz nach Stufe 2 eine Zusatzausbildung vor. Darunter fallen unter anderem: Containerstapler, Schmalgangstapler, Regalflurförderzeuge, Seitenstapler, Teleskopstapler u.a.
Häufig wird der Staplerschein auch wie folgt genannt:
- Fahrausweis für Flurförderzeuge
- Gabelstaplerschein
- Flurförderzeugbefähigungsnachweis
- Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen
- Befähigungsnachweis zum Führen von Staplern
- Befähigungsnachweis zum Führen von Gabelstaplern
- Flurfördermittelschein
- Flurfördermittelausweis
Wenn Sie Ihre Schulung bei Jungbluth gemacht haben, ist es kein Problem, wenn Sie den Staplerschein verloren, oder beispielsweise versehentlich gewaschen haben.
Beantragen Sie einfach eine Abschrift des Fahrausweises bei uns.
Haben Sie Fragen zum Staplerschein oder anderen Schulungen?
Wir helfen Ihnen gerne bei all Ihren Fragen weiter:
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.
Teilnahmevoraussetzungen für den Staplerschein
- Mindestalter von 18 Jahren
- Körperliche und geistige Eignung
- Ausreichende Allgemeinbildung (es sind Kenntnisse deutscher Sprache in Schrift und Wort erforderlich)
- Die Schulungsteilnehmer sollten verantwortungsbewusst, zuverlässig, rücksichtsvoll und vorsichtig handeln
Übersicht welche Schulung für welches Flurförderzeug benötigt wird
Gegengewichts- & Frontstapler
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ)
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ
(18 Jahre, körperl. und geistige Eignung) - Schriftliche Beauftragung
- Betriebliche Ausbildung
(Einweisung)
Mitgängerfahrzeuge
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ) und VDI Richtlinie 3313
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung)
- Schrift. Beauftragung (nicht zwingend, nur empfohlen)
- Betriebliche Ausbildung (Einweisung)
Mitgängerfahrzeug mit Stand-/Sitzplatz
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ)
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung)
- Schriftliche Beauftragung
- Betriebliche Ausbildung
(Einweisung)
Schubmaststapler
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ)
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung)
- Schriftliche Beauftragung
- Betriebliche Ausbildung (Einweisung)
Schlepper & Plattformwagen
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ sowie zusätzlich Stufe 2 Schlepper)
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und ArbSchG §12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung)
- Schriftliche Beauftragung
- Betriebliche Ausbildung (Einweisung)
Schmalgangstapler & Kommissionierer
- Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ sowie gem. DGUV Grundsatz 308-001 (Stufe 1 FFZ und zusätzlich Stufe 2 Regalflurförderzeuge sowie DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen mit PSA)
- Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 1 §4 und DGUV Regel 112-199 sowie nach ArbSchG §12
- Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung)
- Schriftliche Beauftragung
- Betriebliche Ausbildung (Einweisung)
Gesetzliche Grundlagen
Passende Schulungen zu Ihrem Staplerschein
Jährliche Unterweisung
Wir unterweisen die Bediener Ihrer Gabelstapler, Lagertechnik, Kräne, Hubarbeitsbühnen, Teleskoplader, Ladungssicherung und Erdbaumaschinen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Ladungssicherung
Bei der Verladung von Waren und Gütern, ist nicht nur jeder Fahrer für die Sicherung der Ladung verantwortlich, sondern zudem auch alle weiteren Beteiligten wie z.B. Verlade- und Abteilungsleiter sowie Umschlagsplatzmeister.
Führerschein für mitgänger-flurförderzeuge
Beim Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen, wie beispielsweise Niederhubwagen oder Hochhubwagen, sind Unfälle keine Seltenheit, was Unfallberichte, die bei den Berufsgenossenschaften eingehen belegen.
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