Führerschein für Mitgänger-Flurförderzeuge
Beim Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen, wie beispielsweise Niederhubwagen oder Hochhubwagen, sind Unfälle keine Seltenheit, was Unfallberichte, die bei den Berufsgenossenschaften eingehen belegen. Daher ist es notwendig, die Mitarbeiter über die Gefährdungen und das richtige Bedienen von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen zu unterweisen. Seit 2018 besagt zudem auch die VDI Richtlinie 3313 das die Bedienung von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen ausgebildet werden sollte. Durch einen Führerschein für Mitgänger-Flurförderzeuge kommen Sie dieser Richtlinie nach.
Erhöhung der Sicherheit Ihres innerbetrieblichen Materialflusses
Umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis
Führerschein für verschiedenste Fahrzeugtypen
Ablauf der Schulung
Theorie Teil
- Standsicherheit
- Unfallbeispiele
- Richtige Bedienung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Richtiges Laden der Batterie
- Pflege und Wartung
Praktischer Teil
- Einweisung am Fahrzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Fahrübungen
Details zum Führerschein für Mitgänger-Flurförderzeuge
- Teilnehmerkreis: Bediener von Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen
- Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung.
Mindestalter 16 Jahre - Gruppengröße: bis max. 10 Personen
- Dauer: 1 Tag von 8:00 – 17:00 Uhr
Ihr Leistungspaket
- Softdrinks und Kaffee
- Schulungsunterlagen
- Qualifizierte und erfahrene Fahrlehrer
- Neueste Technik
- Teilnahmezertifikat
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.
Unsere aktuellen Schulungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine und können Ihre passende Schulung einfach bequem online buchen.
Schulungen auch in Ihrem Haus möglich
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.
Sie würden gerne mehrere Mitarbeiter in Ihrem eigenen Betrieb schulen? Wir schulen auf Anfrage auch sehr gerne bei Ihnen vor Ort.
Dadurch können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf Ihren eigenen Gabelstaplern und in Ihrer vertrauten Umgebung das Fahren erlernen.
Übersicht der typischen Sitz-, Stand- und Mitgänger-Flurförderzeugen
Mitgänger-Flurförderzeuge
Niederhubwagen
Mitgänger-Flurförderzeuge
Hochhubwagen
Stand-Flurförderzeuge
Nieder- oder Hochhubwagen
Sitz-Flurförderzeuge
Nieder- oder Hochhubwagen
Gesetzliche Grundlagen zu einem Führerschein für Mitgänger-Flurförderzeuge
In der DGUV Vorschrift 1 wird klargestellt, dass die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, gelten. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Darüber hinaus haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sich in der DGUV Vorschrift 1 erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Regelung weist fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer der Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb individuell bestimmen kann.
Die DGUV Vorschrift 1 ist bei den meisten Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Zeitgleich wurde die DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
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