Erdbaumaschinen Führerschein
Durch den Erdbaumaschinen Führerschein sind Sie berechtigt Bagger, Radlader und Raupen führen zu dürfen. Hierdurch ergeben sich für Unternehmen und Mitarbeiter verschiedensten Vorteile, in Form von einer größtmöglichen Verhinderung von Unfällen, einer effizienteren Arbeitsweise sowie durch eine gesteigerte Zufriedenheit der ausgebildeten Teilnehmer.
Durch Erfüllung der Schulungsanforderungen der BG Haftungsrisiken vermeiden
Aufgrund umfangreicher Ausbildung der Mitarbeiter Unfälle reduzieren
Bis zu 20 % geringere Kraftstoffverbrauch durch bessere Fahrweise
Details zum Erdbaumaschinen Führerschein
- Teilnehmerkreis: Bediener von Baggern, Radladern und sonstigen Erdbaumaschinen. Jeder gewerblich Interessierte kann sich grundsätzlich anmelden (keine Privatpersonen)
- Voraussetzung: körperliche und geistige Eignung. Mindestalter 18 Jahre
- Gruppengröße: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
- Dauer: 2 Tage von 8:00 – 17:00 Uhr
- Für geübte Fahrerinnen und Fahrer bieten wir auch 1-Tages Schulungen an. Sprechen Sie uns gerne an.
Ihr Leistungspaket
- Softdrinks und Kaffee
- Schulungsunterlagen
- Qualifizierte und erfahrene Fahrlehrer
- Neueste Technik
- Teilnahmezertifikat
Wir beraten Sie gerne
Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Bei uns sind Sie mit Sicherheit gut ausgebildet.
Unsere aktuellen Schulungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht unserer aktuellen Schulungstermine und können Ihre passende Schulung einfach bequem online buchen.
Inhouse Schulungen
Schulungen auch in Ihrem Haus möglich
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.
Sie würden gerne mehrere Mitarbeiter in Ihrem eigenen Betrieb schulen? Wir schulen auf Anfrage auch sehr gerne bei Ihnen vor Ort.
Dadurch können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf Ihren eigenen Gabelstaplern und in Ihrer vertrauten Umgebung das Fahren erlernen.
Gesetzliche Grundlagen
„Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, damit das Führen selbstfahrender Arbeitsmittel den Beschäftigten vorbehalten bleibt, die im Hinblick auf das sichere Führen dieser Arbeitsmittel eine angemessene Unterweisung erhalten haben und dazu geeignet sind.“
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