Inzahlungnahme Bonus 2025 – Einen Bonus von bis zu 1,50 €/kg sichern
Sie möchten Ihr altes Gerät durch einen modernen, leistungsstarken Elektrostapler ersetzen? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt: Im Rahmen unseres Jungbluth Inzahlungnahme Bonus profitieren Sie gleich doppelt. Sie erhalten nicht nur den regulären Inzahlungnahmepreis für Ihr Fremdfabrikat (alle Marken außer Linde und bis maximal 5,0 To. Tragfähigkeit), sondern zusätzlich einen attraktiven Bonus je Kilogramm der Nenntragfähigkeit. Je früher Sie sich entscheiden, desto höher fällt Ihr Vorteil aus – sichern Sie sich somit bis zu 1,50 €/kg im September 2025.
So funktioniert der Inzahlungnahme Bonus
- Kauf eines neuen Elektrostaplers (1,0 – 5,0 t Tragfähigkeit, der Linde Baureihen 1251, 1252 oder 1254)
- Abgabe Ihres Altgeräts (alle Marken außer Linde und bis maximal 5,0 To. Tragfähigkeit)
- Regulärer Inzahlungnahmepreis + Zusatzbonus
- Höhe des Bonus richtet sich nach Tragfähigkeit und Aktionszeitraum

Ihre Vorteile mit einem neuen Elektrostapler von Jungbluth
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Unser Vertriebsteam erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Paket für Ihren Elektrostapler inklusive Inzahlungnahme und Aktionsbonus.
Inzahlungnahme Bonus – wie viel erhalten Sie für Ihr Altgerät?
Geben Sie die Tragfähigkeit Ihres Altgeräts ein und berechnen Sie sofort Ihren persönlichen Elektrostapler-Inzahlungnahmebonus.
Inzahlungnahme-Rechner
* Aktion gültig 01.09.–30.11.2025. Bonus: September 1,50 €/kg, Oktober 1,00 €/kg, November 0,50 €/kg.
Häufige Fragen zum Inzahlungnahme Bonus
Für den Bonus auf die Inzahlungnahme sind alle Marken außer Linde, mit einer Tragfähigkeit bis zu 5,0 Tonnen zugelassen.
Unser Elektrostapler Inzahlungnahme Bonus 2025 gilt vom 01.09.2025 bis zum 30.11.2025
Der gewährte Bonus auf die Inzahlungnahme ist dabei von September – November abnehmend.
- September 2025: 1,50 €/kg Nenntragfähigkeit Ihrer Inzahlungnahme
- Oktober 2025: 1,00 €/kg Nenntragfähigkeit Ihrer Inzahlungnahme
- November 2025: 0,50 €/kg Nenntragfähigkeit Ihrer Inzahlungnahme
Ja, z. B. mit dem Investitionsbooster der Bundesregierung und der daraus resultierenden 30%-Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter, sowie mit den BAFA-Förderungen für Elektrostapler.
Pro Kilogramm Nenntragfähigkeit Ihres Altgeräts. Hinzu kommt dann noch der reguläre Inzahlungnamhepreis Ihrer Altgeräts.